Erstattungs- & Lieferrichtlinie
Hinweise zur digitalen Natur des Dienstes, zum Widerrufsrecht und zur Erstattungspraxis des Anbieters — als zusammenhängender Fließtext.
23. April 2026
Diese Erstattungs- und Lieferrichtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und informiert Besucher und Kunden des unter der Domain steamwebapi.com erreichbaren Angebots darüber, in welcher Weise der Dienst bereitgestellt wird, welche Folgen dieses Bereitstellungsmodell für das Verbraucherwiderrufsrecht nach europäischem und deutschem Recht hat und unter welchen Umständen der Anbieter — sei es als Frage der Geschäftspolitik oder als Frage gesetzlicher Verpflichtung — bereits gezahlte Beträge erstattet. Sie ist — wie die übrigen vertraglichen Dokumente dieses Angebots — als Fließtext verfasst, da die zugrunde liegenden Vorschriften lediglich verlangen, dass die jeweiligen Informationen klar und verständlich gefasst sind, nicht jedoch ein bestimmtes Layout vorschreiben. Die vollständigen Pflichtangaben zum Anbieter ergeben sich aus dem Impressum, das von jeder Seite dieser Website aus erreichbar ist und im vorliegenden Dokument nicht erneut wiederholt wird; für Anliegen zu Erstattungen und Lieferung ist der Anbieter elektronisch unter info@sellrock.de erreichbar.
Digitale Bereitstellung des Dienstes
Der Dienst ist seinem gesamten Leistungsumfang nach ein digitaler Dienst im Sinne des § 327 BGB sowie der zugrunde liegenden Richtlinie über digitale Inhalte (RL 2019/770/EU). Es gibt weder ein körperliches Produkt noch einen Paketversand, weder eine Lieferzeit im herkömmlichen Sinne noch damit verbundene Versand- oder Lagerkosten; alles, was an den Kunden geleistet wird, geschieht in Form einer elektronischen Aktivierung eines accountgebundenen API-Schlüssels und der zugehörigen Berechtigung, innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums eine vertraglich festgelegte Anzahl authentifizierter Aufrufe gegen die Endpunkte des Anbieters auszuführen. Die Aktivierung erfolgt automatisch nach erfolgreicher Vereinnahmung der zugehörigen Zahlung durch den integrierten Zahlungsdienstleister und wird auf Seiten des Kunden dadurch sichtbar, dass der entsprechende Schlüssel und die zugehörige Berechtigung im authentifizierten Dashboard erscheinen. In den seltenen Fällen, in denen die Aktivierung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Zahlung — typischerweise binnen zehn Minuten — bis ins Dashboard durchschlägt, wird der Kunde gebeten, sich an info@sellrock.de zu wenden; der Anbieter wird unverzüglich prüfen und, soweit die Aktivierung tatsächlich aus Gründen im Verantwortungsbereich des Anbieters fehlgeschlagen ist, die vereinbarte Berechtigung wiederherstellen oder, falls dies nicht mehr möglich ist, den entsprechenden Betrag erstatten.
Widerrufsrecht und sein Erlöschen nach § 356 Abs. 5 BGB
Schließt der Kunde den Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB sowie Art. 9 der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu. Da der Dienst seiner Natur nach ein digitaler Dienst ist, dessen Ausführung mit der Aktivierung des API-Schlüssels unmittelbar beginnt, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB sowie Art. 16 lit. m der Verbraucherrechte-Richtlinie mit dem Beginn dieser Ausführung — vorausgesetzt, der Verbraucher hat dem unverzüglichen Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert. Die entsprechende ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung wird vom Verbraucher im Moment der kostenpflichtigen Bestellung im Dashboard eingeholt und in der anschließend erteilten Bestellbestätigung wiedergegeben. Verbraucher, die ihr Widerrufsrecht erhalten möchten, müssen daher davon absehen, dem unverzüglichen Beginn der Ausführung zuzustimmen — mit der Folge, dass der API-Schlüssel erst nach Ablauf der vierzehntägigen Frist aktiviert werden kann; in der gegenwärtigen praktischen Umsetzung unterstützt der Anbieter keinen verzögerten Aktivierungsfluss, weshalb das Aufgeben der Bestellung im Dashboard zwingend zum Erlöschen des Widerrufsrechts führt. Auf diese Folge wird der Verbraucher zweimal hingewiesen — einmal vor Aufgabe der Bestellung und einmal im Moment der Aufgabe — entsprechend den Informationspflichten des § 312f BGB.
Keine Erstattung als Geschäftspolitik über gesetzliche Ansprüche hinaus
Über das hinaus, was zwingende gesetzliche Vorschriften verlangen — insbesondere die Rechte des Verbrauchers aus §§ 327 ff. BGB im Falle einer mangelhaften Erbringung eines digitalen Dienstes sowie das Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Vergütungen für Leistungen, die der Anbieter vertragswidrig nicht erbracht hat —, gewährt der Anbieter aus geschäftspolitischen Gründen keine Erstattungen für ungenutzte Abonnementtage, für Konstellationen, in denen sich beim Kunden die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der Dienst nicht den eigenen Erwartungen entspricht, für versehentliche Käufe oder vergleichbare Umstände aus der Sphäre des Kunden. Der Grund hierfür liegt in der digitalen Natur des Dienstes: Jedes kostenpflichtige Abonnement verschafft dem Kunden im Zeitpunkt der Aktivierung einen unmittelbaren Zugang zu Datenbeständen und zu einer Infrastruktur, deren wirtschaftlicher Wert vom Kunden mit der Aktivierung vollständig abgerufen wird, unabhängig davon, in welchem Umfang die zur Verfügung stehenden Aufrufe tatsächlich genutzt werden. Diese Politik berührt jedoch nicht die zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden, die im nachfolgenden Absatz beschrieben sind und die im Konflikt mit dieser Politik stets vorgehen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei mangelhafter digitaler Leistung
Wird der Dienst nicht in der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit erbracht — beispielsweise weil eine Berechtigung trotz erfolgreicher Zahlung nicht gutgeschrieben wird, weil die API systematisch Fehler zurückgibt, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, oder weil die Dokumentation in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einschlägigen Fassung in einem wesentlichen Punkt unzutreffend ist —, stehen dem Kunden zusätzlich zu den vertraglichen Rechtsbehelfen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Rechte aus §§ 327i ff. BGB zu, insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, das Recht auf Vertragsbeendigung unter den dort genannten Voraussetzungen sowie das Recht, eine Minderung der vereinbarten Vergütung oder, in den vom Gesetz genannten Konstellationen, die vollständige Rückzahlung bereits geleisteter Beträge zu verlangen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach den allgemeinen Vorschriften des deutschen Zivilrechts bleiben — vorbehaltlich der in den AGB festgelegten Haftungsbegrenzungen — unberührt. Zur zügigen Bearbeitung wird der Kunde gebeten, einen geltend gemachten Mangel so substantiiert zu beschreiben, dass der Anbieter ihn nachvollziehen oder anderweitig verifizieren kann.
Abrechnungszyklus und Fehlen einer automatischen Verlängerung
Sämtliche derzeit angebotenen kostenpflichtigen Pläne sind einmalige, befristete Käufe — typischerweise mit einer Laufzeit von dreißig Kalendertagen ab Aktivierung — und verlängern sich standardmäßig nicht automatisch. Der Kunde wird über das bevorstehende Ende eines aktiven Abonnements vorab durch Erinnerungs-E-Mails informiert, die in angemessenen Abständen vor dem jeweiligen Ablauftermin versendet werden, so dass der Kunde rechtzeitig entscheiden kann, ob er ein Anschluss-Abonnement erwerben möchte. Sollte der Anbieter zukünftig automatisch verlängernde Pläne einführen, werden diese deutlich als solche gekennzeichnet, die Verlängerungsbedingungen vor Vertragsschluss offengelegt und das ausdrückliche Opt-in des Kunden im Einklang mit § 312j BGB eingeholt. In jedem Falle verpflichtet sich der Anbieter, einen bestehenden Einmal-Plan nicht stillschweigend in einen automatisch verlängernden Plan umzuwandeln; ein solcher Übergang setzt einen erneuten vertraglichen Akt auf Seiten des Kunden voraus.
Beanstandungen wegen Belastungen oder ausgebliebener Leistung
Kunden, die der Auffassung sind, dass eine auf ihrem Karten- oder Kontoauszug bzw. einem vergleichbaren Beleg ausgewiesene Belastung nicht einer erfolgreichen Aktivierung im Dashboard entspricht oder dass eine Aktivierung unvollständig oder anderweitig mangelhaft erfolgt ist, werden gebeten, das Anliegen innerhalb von vierzehn Tagen ab dem fraglichen Ereignis an info@sellrock.de heranzutragen. Der Anbieter wird jeden solchen Hinweis in der Sache prüfen und dabei die Aufzeichnungen des integrierten Zahlungsdienstleisters, die Aktivierungsprotokolle des Dashboards und sonstige vom Kunden vorgelegte Nachweise berücksichtigen; bestätigt sich der Hinweis, wird der Anbieter je nach den Umständen die beanstandete Berechtigung wiederherstellen, eine Kulanzgutschrift auf einen zukünftigen Abrechnungszeitraum gewähren oder den beanstandeten Betrag erstatten. Das Auslösen einer Rückbuchung (Chargeback) gegenüber der ausgebenden Bank oder dem Kartensystem ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Anbieter liegt nicht im Interesse der Beteiligten und wird nicht empfohlen; der Anbieter behält sich vor, Accounts zu sperren, die Chargebacks anstelle einer ordentlichen Streitbeilegung verfolgen, und die zugehörigen vertraglichen Ansprüche geltend zu machen.
Änderungen dieser Erstattungs- und Lieferrichtlinie
Der Anbieter behält sich vor, diese Erstattungs- und Lieferrichtlinie anzupassen, soweit dies erforderlich ist, um Änderungen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte, der Praxis der zuständigen Behörden oder wesentlichen Modifikationen des Dienstes Rechnung zu tragen. Wesentliche Änderungen — also über lediglich redaktionelle oder klarstellende Anpassungen hinausgehende Änderungen — werden aktiven Abonnenten über die innerhalb des Dienstes verfügbaren Kanäle vor Inkrafttreten mitgeteilt; der Kunde wird über die Folgen der Änderung gemäß § 312f BGB unterrichtet.